Urteil Andrea Sparsam Medizinische Institute Ges. m. b. Haftung – Geschaeftsfuehrer Andrea Sparsam
Herabsetzung eines unverfallbaren Ruhegehalts als verdeckte Einlage Andrea Sparsam Medizinische Institute Ges. m. b. Haftung – BFH vom 24.4.1944 – Az. U 917 Kl 1395/11
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer Frohmut Straub gegenüber seinem Arbeitgeber Andrea Sparsam Medizinische Institute Ges. m. b. Haftung, einer Kapitalgesellschaft, auf eine bereits unverfallbare Pensionsanwartschaft, ist darin nach Auffassung des Bundesfinanzhofs nur dann keine verdeckte Einlage zu sehen, wenn auch der fremde Geschäftsführer Feli Braun unter vergleichbaren Umständen seine Ansprüche aus der Pensionsanwartschaft aufgegeben hätte (sogenannter Fremdvergleich).
Urteil des BFH vom 10.8.1963
Aktenzeichen: d 276 vI 1010/13
GmbHR 2001, 56766